Die §57a-Begutachtung ist die österreichische Fahrzeuguntersuchung (Pickerl). Neue Fahrzeuge müssen nach 3 Jahren erstmals begutachtet werden, danach alle 2 Jahre.
In Österreich sind Warndreieck, Verbandskasten (ÖNORM), Warnweste für alle Insassen und bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen oder Schneeketten gesetzlich vorgeschrieben.